FREIE WÄHLER Balingen
Sehr geehrter Herr Hauser,
wir maßen uns nicht an, eine Resolution und Entscheidung des Tuttlinger Gemeinderats zu bewerten.
Die Freien Wähler werden das Thema „Unterstützung und Beitritt zur Initiative „Seebrücke“ nicht in den Balinger Gemeinderat einbringen. In unserem Grundgesetz und in unserer Landesverfassung sind die Zuständigkeiten der verschiedenen politischen Ebenen und Akteure klar geregelt. Gemäß Grundgesetz (Art. 28) und Landesverfassung (Art. 71) sind die Gemeinden zuständig für die Aufgaben auf Ortsebene, also in ihrem Gemeindegebiet. Der Gemeinderat hat als gewählte Vertretung der Bürgerschaft zusammen mit dem Bürgermeister über alle Angelegenheiten der Gemeinde im Rahmen der bestehenden Gesetze zu entscheiden, deren Ausführung zu überwachen und ggfs. Missstände zu beheben. Auf diesen gesetzlichen Auftrag, für den wir ein Mandat von unseren Mitbürgern erbeten und erhalten haben, konzentrieren wir uns.
Natürlich ist unumstritten, dass man Menschen in Not hilft. Aber dies muss grundsätzlich geregelt und koordiniert werden von den dafür gewählten und zuständigen Institutionen und Gremien. Im Fall der Bootsflüchtlinge im Mittelmeer ist dies die Bundes- und EU-Ebene. Nicht aber der Balinger Gemeinderat.
Wir halten nichts davon, uns in die Zuständigkeiten der anderen Ebenen einzumischen. Dafür sind wir nicht gewählt worden und haben dafür auch kein Mandat.
Die Seenotrettung an den europäischen Außengrenzen ist rechtlich und nach unserem Selbstverständnis kein Thema für den lokalen Gemeinderat, sondern für die internationale Politik in Berlin und Brüssel.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Jessen
Freie Wähler Balingen
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